Dieses Thema will ich offen ansprechen.  Auch meine Tätigkeit kostet Geld.  Wie alle Rechtsanwälte werde ich grundsätzlich vom Mandanten bezahlt, sofern keine Zahlungen entweder durch Dritte wie z. B. eine Rechtsschutzversicherung oder durch eine Haftpflichtversicherung, oder im Rahmen der Beratungs- oder Prozeßkostenhilfe  erfolgt. Auch durch eine Gerichtsentscheidung, in einem Vergleich, als Teil des Schadenersatzes, bei Schuldnerverzug kann die Gegenseite ganz oder teilweise zur Übernahme der bei mir angefallenen Kosten verpflichtet sein.

Höhe und Umfang der bei mir anfallenden Kosten richten sich ab dem   01.07.2004 grundsätzlich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG).

Für außergerichtliche Tätigkeiten vereinbare ich auch gerne ein Stundenhonorar oder – soweit es sich anbietet – ein Pauschalhonorar.

Angemessene Vorschüsse für meine Tätigkeit muss ich mir vorbehalten.

Einzelheiten bezüglich der bei mir anfallenden Kosten und das Kostenrisiko insgesamt oder in Teilbereichen bespreche ich gerne.