Dieses Thema will ich offen ansprechen. Auch meine Tätigkeit kostet Geld.

Wie alle Rechtsanwälte werde ich grundsätzlich vom Mandanten bezahlt, sofern keine Zahlung entweder durch Dritte wie z. B. eine Rechtssschutzversicherung, durch eine Haftplflichtversicherung oder im Rahmen der Beratungs- oder Prozeßkostenhilfe erfolgt.

Auch durch eine Gerichtsentscheidung, in einem Vergleich, als Teil des Schadensersatzes, bei Schuldnerverzug kann die Gegenseite ganz oder teilweise zur Übernahme der bei mir angefallenen Kosten verpflichtet sein.


Höhe und Umfang der bei mir anfallenden Kosten richten sich ab dem 01.07.2004 nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG), sofern keine anderweitige Vereinbarung getroffen wird.

Für außergerichtliche Tätigkeiten vereinbare ich auch gerne ein Stundenhonorar oder - soweit es sich anbietet - ein Pauschalhonorar.

Angemessene Vorschüsse für meine Tätigkeit muß ich mir vorbehalten.

Einzelheiten der bei mir anfallenden Kosten und das Kostenrisiko insgesamt oder in Teilbereichen bespreche ich gerne.